Betriebe des Horeca-Sektors und andere Gaststätten und Schankbetriebe:
Ab dem 9. Juni ist auch der Innenbereich nach den folgenden Modalitäten erlaubt:
- mindestens 1,5m. zwischen den Tischgesellschaften;
- max. 4 Personen pro Tisch, außer Personen aus dem gleichen Haushalt;
- nur Plätze am Tisch;
- Jede Person muss an ihrem eigenen Tisch sitzen bleiben;
- das Tragen einer Maske ist für das Personal verpflichtet;
- das Tragen einer Maske ist für Kunden obligatorisch, außer wenn sie am Tisch sitzen;
- Barbetrieb ist nicht erlaubt;
- Die Öffnungszeiten sind auf 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt;
- der Schallpegel darf 80db nicht überschreiten;
- die Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts (CO2-Messer) ist obligatorisch. Dieses muss so installiert werden, dass es für den Besucher gut sichtbar ist. Es gilt der Zielstandard von 900 ppm CO2. Zwischen 900 ppm und 1200 ppm muss der Betreiber über einen Aktionsplan verfügen, um kompensatorische Lüftungs- oder Luftreinigungsmaßnahmen sicherzustellen. Über 1200 ppm ist eine sofortige Schließung erforderlich. Die zuständigen Behörden führen strenge Kontrollen durch.
Ab dem 9. Juni darf die Außengastronomie bis 23.30 Uhr für Kunden geöffnet bleiben, gemäß den vom Ausschuss am 23. April festgelegten Bedingungen.
Das Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken in anderen Betrieben wird aufgehoben.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass professionelle Catering-Unternehmen Restaurant- und/oder Café-Dienstleistungen nur unter den gleichen Bedingungen anbieten dürfen, wie sie für Betriebe des Gaststättengewerbes und andere Gastronomiebetriebe und Schankwirtschaften gelten.
Werden Bankette und Empfänge in Horeca-Betrieben und anderen Verpflegungs- und Schankbetrieben, wie z. B. Party- und Empfangshallen, abgehalten, so ist die Anzahl der zugelassenen Gäste in diesen Party- und Empfangshallen auf :
- 9. Juni: maximal 50 Personen,
- 1. Juli: maximal 100 Personen,
- 30. Juli: maximal 250 Personen,
- 1. September: keine Begrenzung.
Es wird ein Protokoll für Party- und Empfangsräume erstellt.
Die Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts (CO2-Messgerät) ist obligatorisch. Dieses muss für den Besucher deutlich sichtbar sein. Es gilt der Zielstandard von 900 ppm CO2. Zwischen 900 ppm und 1200 ppm muss der Betreiber über einen Aktionsplan verfügen, um kompensatorische Lüftungs- oder Luftreinigungsmaßnahmen sicherzustellen. Über 1200 ppm ist eine sofortige Schließung erforderlich. Die zuständigen Behörden führen strenge Kontrollen durch.
Wenn professionelle Catering-Unternehmen andere Dienstleistungen, wie z. B. Veranstaltungen, anbieten, müssen diese Dienstleistungen gemäß den geltenden Regeln für diese Dienstleistungen organisiert werden.
Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft dürfen die Betreiber von Horeca-Betrieben auf ihren Terrassen Fernsehbildschirme aufstellen, sofern sie die geltenden Bedingungen strikt einhalten, wie u. a. maximal 4 Personen pro Tisch, außer wenn sie aus demselben Haushalt stammen; mindestens 1,5 m Abstand zwischen den Tischgesellschaften; nur Sitzplätze am Tisch.
Für die Einhaltung dieser Bedingungen sind die Betreiber von Horeca-Einrichtungen verantwortlich. Betreiber, die diese Bedingungen nicht einhalten, können mit einer Geldstrafe oder der Schließung ihres Betriebs belegt werden.
Der Ausschuss wird zu einem späteren Zeitpunkt eventuelle Änderungen der Bedingungen festlegen, wie z. B. die Anzahl der Personen pro Tisch, die Verwendung von Plexiglas, Öffnungszeiten usw.